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DER GROSSE LAUSCHANGRIFF

Wie kann ich mich schützen?Wanze
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6. März 1998:
Bundesrat billigt Beschluß des Bundestages zu Einschränkungen beim Großen Lauschangriff

Mit den Stimmen der sozialdemokratisch bzw. rot-grün regierten Länder hat der Bundesrat heute die vom Bundestag gestern beschlossene Ausweitung der Abhörverbote beim Großen Lauschangriff gebilligt.

Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (BT-Drucksachen 13/8651, 13/9644, 13/9661, 13/9841) erhält damit - nach unserem Kenntnisstand - folgende abschließende Fassung.

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5. März 1998:
Empfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen

Mit Beschluß vom 5.März 1998 (BR.-Drs 214/98) hat der Deutsche Bundestag die Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 2.März 1998 überraschenderweise mit 329 zu 322 Stimmen (bei zwei Enthaltungen) angenommen. Der Bundesrat entscheidet am 6.März 1998 erneut. Von seiner Zustimmung ist auszugehen.

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2. März 1998:
Das "unechte Vermittlungsergebnis"

Der Vermittlungsausschuß empfiehlt eine Ausweitung des Abhörschutzes auf weitere Berufsgruppen. SPD und Grüne haben im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat eine Empfehlung durchgesetzt, die sich dafür ausspricht, weitere Berufsgruppen (z.B. Ärzte und Journalisten) vom Großen Lauschangriff auszunehmen.
(Wortlaut des Vermittlungsergebnisses)

Bundesinnenminister Kanther (CDU) kündigte dagegen an, daß die Koalitionsparteien von CDU/CSU und F.D.P. die Empfehlung des Vermittlungsausschusses bereits an diesem Donnerstag (5.März) im Bundestag zurückweisen würden.

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6. Februar 1998:
Grundrecht eingeschränkt:
Der Bundesrat beschließt den Großen Lauschangriff !

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Grundgesetzänderung zur Einführung des Großen Lauschangriffs mit 47 von 69 Stimmen zugestimmt. Für die notwendige Änderung der Strafprozeßordnung wurde gemäß Artikel 77 Abs.2 des Grundgesetzes der Vermittlungsausschuß einberufen,
(Auszug aus dem Beschluß des Bundesrates - Drucksache 9/98:)"... insbesondere mit dem Ziel der Überarbeitung der Regelungen hinsichtlich

  • der Berufsgruppen, für die ein Beweiserhebungsverbot gelten soll,
  • der stringenteren Ausgestaltung der Unterrichtspflicht der von einem Einsatz technischer Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen betroffenen Personen,
  • )
  • der Anhebung der Eingriffsschwelle, bei der eine solche Maßnahme angeordnet werden kann."
Der Vermittlungsausschuß wird Anfang März tagen.

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21. Januar 1998:
Rechtsausschuß des Bundesrats für Lauschangriff

Der Rechtsausschuß des Bundesrats hat am Mittwoch mit elf zu fünf Stimmen die Zustimmung der Länder zur Einführung des Lauschangriffes empfohlen. Für eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat wäre dies jedoch nicht ausreichend.

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16. Januar 1998:
Der Bundestag beschließt mit knapper Mehrheit die Einführung des Großen Lauschangriffs

Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit von 448 Stimmen hat der Bundestag heute die Grundgesetzänderung zur Einführung des Großen Lauschangriffs beschlossen (Beschlußtext: Artikel 13 GG).
Für die umstrittene Einschränkung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung stimmten 452, dagegen 184 Abgeordnete(Beschlußtext: StPO).

Die Abstimmung im Bundesrat, bei der ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, ist für den 6. Februar 1998 vorgesehen.

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14. Januar 1998:

  • Bonner Appell gegen den Großen Lauschangriff

  • Rechtsausschuß des Bundestages für Lauschangriff

    Der Rechtsausschuß des Bundestages hat heute dem zwischen der Koalition und der SPD ausgehandelten Kompromiß zum Großen Lauschangriff zugestimmt. Eine Entscheidung des Bundestages erfolgt am 16. Januar 1998.

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7. Januar 1998:
Einigung beim Großen Lauschangriff

Nach zähen Verhandlungen haben sich die Koalition und die SPD abschließend über die noch strittigen Punkte bei der Einführung des Großen Lauschangriffs geeinigt.

Danach soll das Abhören von

  • Geistlichen bei seelsorgerischen Gesprächen
  • Strafverteidigern bei Erörterungen mit Mandanten
  • Mitgliedern des Bundestages, eines Landtages oder einer zweiten Kammer in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete
auch zukünftig unzulässig sein.

Dagegen dürfen andere Gruppen, z.B. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte usw., belauscht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen die gewonnenen Erkenntnisse einem Verwertungsverbot. Über die Verwertbarkeit des Materials sollen die Staatsschutzkammern der Landgerichte entscheiden.

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Begriff: Der Großer Lauschangriff

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Gesetzentwürfe der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. zum großen Lauschangriff

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Presseerklärungen zum Lauschangriff

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Entschließung zum Lauschangriff

der 44. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 1./2.10.92
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt:

Schutzmaßnahmen gegen Lauschangriffe [LINK]


  Letzte Änderung:
  am 12.03.98
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